Dresden, 01.03.2022

Förderung für energetisches Bauen und Sanieren: Welche Programme von KfW und BAFA sind noch aktuell?

In den vergangenen Wochen erlebten (potenzielle) Bauherren ein Wechselbad der Gefühle. Erst wurden Mitte Januar ohne Vorankündigung sämtliche Förderprogramme gestrichen – auch rückenwirkend für laufende Anträge, die noch nicht bewilligt waren. Mitte Februar dann das Signal: Es geht doch weiter – wenn auch anders als bisher. Doch welche Regelungen gelten nun eigentlich?

Bearbeitung laufender Anträge und Aus für EH55-Förderung

Im Hin und Her der letzten Wochen war es oft schwer, den Überblick zu behalten. Vorhaben, die gestern noch als förderfähig galten, waren es plötzlich nicht mehr. Für Tausende Familien drohte die Finanzierung und damit auch der Traum vom Eigenheim zu platzen. Jetzt hat sich das Blatt erneut gewendet.

Mit Stand Mitte Februar gilt, dass alle bis zum Antragstopp am 23.01.2022 eingegangenen Anträge doch noch von der KfW bearbeitet und – so alle Bedingungen erfüllt sind – auch bewilligt werden. In diese Regelung fallen auch die die Anträge zum das Effizienzhaus-55-Programm (EH55). Neue Anträge können jedoch nicht mehr gestellt werden, da dieses Programm mit Wirkung vom 24. Januar 2022 endgültig eingestellt wurde. Aus Sicht des Ministeriums hatte sich EH55 längst als Standard im Neubau durchgesetzt. Dass trotzdem rund ein Drittel der 2022 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel für diesen Baustandard bewilligt wurden, sieht Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck als Fehlanreiz, den seine Vorgänger zu verantworten hätten.



Was wird noch gefördert – und was nicht?

Keine Förderung mehr gibt es seit dem 24. Januar 2022 auch für sämtliche über die KfW abgewickelten BEG-Programme für Privatpersonen wie z. B.

  • Wohngebäude Kredit (261),
  • Kredit-Förderung von Einzelmaßnahmen (262) und
  • Kredit-Förderung von Nichtwohngebäuden (263).

Hier ist keine Antragstellung mehr möglich.

Weiterhin gefördert werden dagegen

  • die Sanierungsprogramme zur Schaffung von Wohneigentum (124),
  • zum Altersgerechten Umbauen (159) sowie
  • BAFA-Programme für Privatpersonen.

Die Neubauförderung für EH 40 wird in naher Zukunft neu aufgelegt.

Die aufgelisteten Förderungen können ab sofort wieder beantragt werden. Dabei gelten dieselben Kriterien und dasselbe Prozedere wie in der Vergangenheit.

 

„Fehlanreize“ und leere Fördertöpfe – Die Hintergründe des Förderstreits

Noch im Sommer 2021 hat die inzwischen nicht mehr amtierende Bundesregierung im Rahmen eines Sofortprogramms Rekordsummen für die energetische Sanierung von Gebäuden bereitgestellt. Am 23. Januar dieses Jahres verkündete Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck dann das sofortige Aus für alle Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG-Programme).

Als Gründe angeführt wurden neben der oben geschilderten Einschätzung zu EH55 die Tatsache, dass schlicht nicht genügend Geld zur Verfügung stünde. Die bis zum 23. Januar eingegangenen Anträge hätten das vorgesehene Fördervolumen um ein Vielfaches überschritten. Da das Programm Ende Januar ausgelaufen wäre, kam es zu einem regelrechten Ansturm mit mehr als 20.000 Anträgen. Inzwischen wurden wieder knapp 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um die Lücke zu schließen und neue Anträge zu bedienen.

Kritisiert wurde auch der geringe Anteil von Familien und Privatpersonen unter den Antragstellern, die weniger als ein Viertel der Anträge ausmacht. Hier vermutete man Mitnahmeeffekte von Unternehmen, die nicht der Intention des Förderprogramms entsprechen.

Pentagon Immobilien Radebeul