Dresden, 10.10.2019

Energieausweis: So wird der Energieverbrauch vergleichbar

Verkäufer und Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung die energetischen Kerndaten in Form eines Energieausweises offenzulegen. Hier erfahren Sie das Wichtigste über Zweck und Aussagekraft des Energieausweises sowie die beiden Varianten. Für Miet- und Kaufinteressenten haben wir zudem einige Praxistipps zusammengestellt.

 

Wozu dient der Energieausweis?

Die Deutsche Energieagentur (DENA) hat das Instrument des Energieausweises entwickelt, damit Miet- und Kaufinteressenten sich ein objektives Bild von der Energiebilanz einer Immobilie machen können. Vergleichbar mit der Effizienzklasse bei Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine zeigt der Energieausweis an, ob der Energieverbrauch im Objekt vergleichsweise hoch oder gering ist.

 

Brauche ich einen Energieausweis?

Grundsätzlich ist entsprechend Energieeinsparverordnung (ENEV 2014) für jeden Neubau ein Energieausweis Pflicht. Aber auch wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder mieten wollen oder wenn Sie Fördermittel für die energetische Sanierung Ihres Einfamilienhauses beantragen wollen, führt an einem Energieausweis kein Weg vorbei. Ausnahmen bestehen für Objekte mit weniger als 50 qm Nutzfläche und denkmalgeschützte Häuser.

 

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweise werden auf Basis der Energieverbräuche der Bewohner für Heizung und Warmwasser über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre erstellt. Bedarfsausweise dagegen beruhen auf dem errechneten Energiebedarf eines Gebäudes, insbesondere aus der Analyse und Beurteilung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.

Sie können frei zwischen beiden Arten des Energieausweises wählen – es sei denn, es handelt sich um energetisch unsanierte Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

 

Praxistipps für Kauf- und Mietinteressenten:

  • Schauen Sie sich die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis an. Hat der Eigentümer diese schon umgesetzt? Plant er Maßnahmen in der näheren Zukunft?
  • Bitten Sie bei der Besichtigung explizit um die Vorlage des Energieausweises, wenn dies nicht aus Eigeninitiative geschieht.
  • Konzentrieren Sie sich bei der Suche nicht ausschließlich auf den „grünen“ Bereich mit den Bestwerten. Dieser wird nur in Passivhäusern oder KfW-40+-Häusern erreicht. Mittlere Werte bis Klasse E (150 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche) sind guter Standard und absolut akzeptabel.
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