Dresden, 04.05.2021

Lademöglichkeiten für eBikes und Elektroautos: Was Mieter, Eigentümer und Hausverwaltungen wissen sollten

Zu unzuverlässig, zu teuer, zu kurze Reichweiten: Die Vorbehalte gegenüber der Elektromobilität sind noch immer groß. Manche Argumente sind stichhaltig – andere halten einer kritischen Überprüfung nicht stand. Doch egal wie man zur Elektromobilität steht: Vieles spricht dafür, dass wir am Beginn einer neuen Ära stehen. Bis Mitte des Jahres werden vermutlich eine Million Elektroautos in Deutschland unterwegs sein. Bei den eBikes sind die Zahlen noch eindrucksvoller. 2020 wurden allein in Deutschland knapp zwei Millionen Stück verkauft.

 

Mieter und Eigentümer wünschen sich eine moderne Ladeinfrastruktur

Ob diese Dynamik anhält, ist nicht zuletzt eine Frage der Lademöglichkeiten. Denn die Akkus all der neu zugelassen und gekauften Autos und eBikes müssen regelmäßig wieder aufgeladen werden. Dabei bevorzugen die Besitzer natürlich einen privaten Stellplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung, da dort automatisch die nötigen Standzeiten gegeben sind. Damit kommen in absehbarer Zeit ganz neue Aufgaben auf viele Hausverwaltungen zu. Sie müssen Strategien entwickeln, wie sie mit dem Wunsch der Mieter und Eigentümer nach einer Ladeinfrastruktur umgehen.

 

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Mieter und Eigentümer

Die Politik hat mit einigen Novellierungen die Weichen gestellt, um günstige rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Bau von Ladestationen zu schaffen – gerade in Mehrparteienhäusern, wo die Lage bisher unübersichtlich war.

Ein Schritt auf diesem Weg ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Danach kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass der Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf seinem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage genehmigt wird. War bisher wie bei anderen Baumaßnahmen die Zustimmung aller Parteien nötig, wurde nun ein „Right-to-Plug“ etabliert.

Doch die Errichtung einer Lademöglichkeit für das Elektroauto wie z. B. einer Wallbox ist nicht nur für Wohneigentümer einfacher geworden, sondern auch für Mieter. Das Mietrecht wurde speziell mit Blick auf diese Frage angepasst. In beiden Fällen sind in der Regel fünf Schritte bis zur Realisierung der eigenen Wallbox zu gehen:

  • Informieren von Vermieter bzw. Miteigentümern
  • Suche nach einer zum Standort und dessen Voraussetzungen passenden Ladelösung einschließlich Kostenangeboten
  • Offizielle Beantragung per E-Mail oder Brief bei Vermieter bzw. Miteigentümern
  • Beschluss durch die jeweils zuständigen Entscheider


Ladevorgang Elektroauto

Wer bezahlt? Zwei Optionen für die Schaffung von Ladepunkten im Mehrfamilienhaus

Die beteiligten Akteure auf beiden Seiten sollten sich im Vorfeld unbedingt über die Möglichkeit einer Kostenteilung unterhalten. Trägt ein Mieter oder Eigentümer die Kosten allein, wird er die Wallbox auch exklusiv nutzen – schließlich wird sie über seinen Stromzähler abgerechnet. Bei einem Betreibermodell dagegen können mehrere Bewohner profitieren, die dann jeweils nur die Stromkosten zahlen – aber nicht für die Wallbox an sich oder deren Installation. Für letztere Lösung spricht auch, dass eine Lademöglichkeit künftig ein echter Mehrwert für die Immobilie sein wird. Ladepunkte werden im Übrigen über die KfW mit bis zu 900 EUR gefördert.

 

Planungsfragen: Elektriker, Netzbetreiber & Co.

Die Schaffung von Ladepunkten kann sich als komplexes Projekt erweisen, da hier das Zusammenspiel von Elektriker, Netzbetreiber, Nutzer und Hausverwaltung gefragt ist. Die Installation der Wallboxen und der Infrastruktur kann jeder örtliche Elektroinstallations-Fachbetrieb übernehmen. In dessen Verantwortung fällt auch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Da in Mehrfamilienhäusern in Spitzenlastzeiten mehrere Ladevorgängen zur gleichen Zeit ablaufen, muss sichergestellt sein, dass die maximale Anschlussleistung des Gebäudes nicht überstiegen wird. Ein bewährtes Mittel hierfür ist die Etablierung eines Lastmanagementsystems.

 

Beratung zu Fragen rund um Elektromobilität und Immobilien

Wir von PENTAGON IMMOBILIEN beschäftigen uns intensiv mit dem Thema und haben bereits eines unserer Objekte entsprechend ausgerüstet: Im Radebeuler Wohnpark Winzergärten verfügt jeder Tiefgaragenstellplatz über eine Steckdose, mit der Akkus über den normalen Hausstrom geladen werden können. Noch sind aus unserer praktischen Erfahrung jedoch zahlreiche Hürden zu überwinden, bevor mehr Objekte mit Lademöglichkeiten versehen werden können – z. B. die zu geringe Zahl an Parkplätzen oder Verhaltensmuster wie das Blockieren von Ladestellplätzen durch falsch parkende Autos.

Wir geben unserer bisherigen Erfahrungen gern weiter und beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Elektromobilität und Immobilien.

Pentagon Immobilien Radebeul